Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Verordnung (EG) Nr. 183/2005

 

Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 ist die europäische Futtermittelhygiene-Verordnung. Sie legt Anforderungen an die Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und den Transport von Futtermitteln fest. Ziel ist es, die Sicherheit von Futtermitteln und damit indirekt auch die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die Futtermittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Sie verpflichtet Futtermittelunternehmer zur Einführung und Anwendung hygienischer Verfahren. Dazu gehören geeignete Betriebsstrukturen, kontrollierte Prozesse und dokumentierte Eigenkontrollen.

Ein zentrales Element der Verordnung ist die Anwendung von Grundsätzen, die an HACCP angelehnt sind. Risiken müssen identifiziert, bewertet und durch geeignete Maßnahmen beherrscht werden. Rückverfolgbarkeit und Dokumentation sind verpflichtend. Für den Apparate- und Anlagenbau ergeben sich daraus Anforderungen an hygienisches Design, gute Reinigbarkeit und totraumarme Konstruktion. Maschinen und Prozessanlagen müssen so ausgelegt sein, dass Kreuzkontaminationen vermieden und reproduzierbare, sichere Futtermittel hergestellt werden können.

Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 ergänzt das allgemeine Lebensmittelrecht und bildet gemeinsam mit weiteren EU-Vorschriften die Grundlage für sichere Futtermittelprozesse.