Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist die Basis des europäischen Lebensmittelrechts. Sie legt die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen für die Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union fest. Ziel der Verordnung ist der Schutz der Gesundheit der Verbraucher sowie die Gewährleistung sicherer Lebensmittel und Futtermittel. Die Verordnung definiert die Verantwortung der Lebensmittelunternehmer. Jeder Akteur entlang der Wertschöpfungskette ist für die Sicherheit der von ihm hergestellten, verarbeiteten oder in Verkehr gebrachten Produkte verantwortlich. Dies gilt vom Rohstoff über die Verarbeitung bis zur Abgabe an den Endverbraucher.
Ein zentrales Element ist das Vorsorgeprinzip. Es erlaubt Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, auch wenn wissenschaftliche Erkenntnisse noch nicht vollständig vorliegen. Ebenso fordert die Verordnung die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, Futtermitteln und Zutaten. Unternehmen müssen jederzeit nachvollziehen können, woher Rohstoffe stammen und wohin Produkte geliefert wurden. Die Verordnung bildet auch die rechtliche Grundlage für die Einrichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sie schafft damit einheitliche Standards für Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation.
Für den Apparate- und Anlagenbau bedeutet die Verordnung hohe Anforderungen an hygienisches Design, Prozesssicherheit und Reinigbarkeit. Maschinen und Prozesse müssen so ausgelegt sein, dass Kontaminationen vermieden und sichere, reproduzierbare Produkte hergestellt werden können.