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Baumusterprüfung

 

Die Baumusterprüfung (EU-Baumusterprüfung, Modul B) ist ein Konformitätsbewertungsverfahren, bei dem eine notifizierte Stelle den technischen Entwurf und ein repräsentatives Muster eines Produkts untersucht und bescheinigt, dass alle relevanten Anforderungen der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU eingehalten werden. Sie ist insbesondere für Geräte der Kategorien 1 und M1 sowie für bestimmte elektrische Betriebsmittel der Kategorien 2 und M2 vorgeschrieben, bevor diese in explosionsgefährdeten Bereichen in Verkehr gebracht werden dürfen.

Im Rahmen der Baumusterprüfung werden technische Dokumentation, Risikobeurteilung, Konstruktionsunterlagen, Prüfnachweise und gegebenenfalls zusätzliche Typprüfungen bewertet, um den Explosionsschutz des Geräts nachzuweisen. Erfüllt das geprüfte Baumuster die Anforderungen, stellt die notifizierte Stelle eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus, auf deren Grundlage der Hersteller die Konformität seiner Serienproduktion mit dem geprüften Baumuster sicherstellen und die ATEX-Kennzeichnung anbringen darf.

amixon® Mischanlagen und Trockner werden häufig in staubexplosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt, in denen der Mischraum als Zone 20 und das direkte Umfeld typischerweise als Zonen 21 oder 22 eingestuft ist. Für solche Anwendungen lässt der Betreiber den Explosionsschutz fachgerecht bewerten und legt die Zoneneinteilung fest; auf dieser Grundlage wählt er Geräte der passenden Gerätekategorie (z.B. II 1D oder II 2D), für die der Hersteller im Rahmen der Baumusterprüfung eine EU‑Baumusterprüfbescheinigung nach ATEX-Richtlinie vorlegt.